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Verwaltung des Gemeindepersonals und von freiberuflichen Mitarbeitern, Personalaufnahme, Wettbewerbe und Lohnbuchhaltung.
Das Personalamt ist zuständig für die Verwaltung des Gemeindepersonals und der freiberuflichen Mitarbeiter, einschließlich der Verfahren und Wettbewerbe für die Aufnahme von neuem Personal sowie für die Lohnbuchhaltung.
Zuletzt aktualisiert: 07.06.2024, 17:56 Uhr