Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) der Gemeinde Prettau

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Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt.

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

Im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018.

Im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018.

Im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018.

Im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist

Im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltende Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Oswald Kottersteger

Vorsitzender Stellvertreter

Mitglieder

Arch. Ursula Unterpertinger

Sachverständige für Baukultur

Dr. Hermes Vigna

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

M.A.phil. Sigrid Flenger

Sachverständige für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Dr. Heinrich Arch. Lusser

Sachverständiger für Raumplanung

Dr. Arch. Kurt Wiedenhofer

Sachverständiger für Landschaft, namhaftgemacht vom zuständigen Landesrat

Dr. Marianna Erlacher Mariann

Sachverständige für Naturgefahren

Orte

Gemeinde Prettau

KIRCHDORF 84/A, 39030 PRETTAU

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 13.06.2024, 17:11 Uhr