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Dies ist der Beschluss zur Ernennung des Gemeindesekretärs pro tempore zum Verantwortlichen für die Korruptionsbekämpfung im Sinne des Gesetzes vom 06.11.2012, Nr. 190 i.g.F.
Die Gemeinde Prettau hat den Beschluss, zur Ernennung des Verantwortlichen für die Vorbeugung und Bekämfpung der Korruption gefasst. Der Gemeindesekretär pro tempore wird als Verantwortlicher ernannt.
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 09:54 Uhr