Ernennung des Verantwortlichen für die Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption im Sinne des Gesetzes Nr. 190 vom 06.11.2012 i.g.F.

Dies ist der Beschluss zur Ernennung des Gemeindesekretärs pro tempore zum Verantwortlichen für die Korruptionsbekämpfung im Sinne des Gesetzes vom 06.11.2012, Nr. 190 i.g.F.

Beschreibung

Die Gemeinde Prettau hat den Beschluss, zur Ernennung des Verantwortlichen für die Vorbeugung und Bekämfpung der Korruption gefasst. Der Gemeindesekretär pro tempore wird als Verantwortlicher ernannt.


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KIRCHDORF 84/A, 39030 PRETTAU+39 0474 654 123

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14.04.2022

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 09:54 Uhr